Als Energieberater haben wir die Aufgabe den Bauherren umfassend zu beraten und Entscheidungsgrundlagen zu liefern.
Energieberatung
bis zu 80% gefördert.
- Förderhöhe für Ein- und Zweifamilienhäuser
bis 1300,- €
- Förderhöhe ab drei Wohneinheiten bis 1700,- €
- gefördert durch die BAFA durch die Bundesföderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Nachweise
Öffentlich-Rechtliches.
- Wärmeschutznachweise nach GEG für Neubauten und Bestand
- Energieuasweise für Verkauf und Vermietung
- Nachweis EWärmeG 2015 für Baden-Würrtemberg
Effizienzhäuser
für Neubauten und Bestand.
- Förderung durch die BEG-WG (Wohngebäude)
- alle erforderlichen Leistungen für die Effizienzhausförderung der KfW, unter anderem die Energiebedarfsberechnung, Wärmebrückenberechnung und qualitätssichernde Baubegeleitung
Einzelmaßnahmen
für Maßnahmen im Bestand.
- Förderung durch die BEG-EM (Einzelmaßnahmen)
- gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Heizungstausch und Heizungsoptimierung
- Förderhöhe von 20% bis zu 55% möglich
Sanierungsfahrplan
bis zu 80% gefördert.
- individueller Sanierungsfahrplan gefördert durch die BAFA durch die Bundesföderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Erfüllungsoption für das EWärmeG 2015 mit 5%
- 5 Prozentpunkte extra Zuschuss, bei Umsetztung der Maßnahmen bei schrittweiser Sanierung
- Förderhöhe für Ein- und Zweifamilienhäuser
bis 1300,- € und ab drei Wohneinheiten
bis 1700,- €
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