Ein Energieausweis gibt Informationen zum Energieverbrauch oder zum Energiebedarf eines Gebäudes. Neben Neubauten, benötigen auch Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis. Im Bestand sind sowohl Energiebedarfsausweise als auch Energieverbrauchsausweis möglich.

  • Energiebedarfsausweis
  • Energieverbrauchsausweis
  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude

Energiebedarfsausweis

Für den Energiebedarfsausweis wird die Geometrie und Qualität der thermischen Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik abgebildet und der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Energiebedarfsausweis stellt die Vergleichbarkeit verschiedener Gebäuden sicher, da der individuelle Verbrauch unberückdichtigt bleibt.

Energieverbrauchsausweis

Grundlage des Energieverbrauchsausweises sind dagegen die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre, der je nach individuellem Nutzungsverhalten stark schwanken kann.

Welcher Energieausweis kommt in Frage?

Für Neubauten ist ausschließlich ein Energiebedarfsausweis möglich. Im Bestand ist für bestimmte Gebäude ausschließlich ein Bedarfsausweis möglich. Für die meisten Gebäude kann frei zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis gewählt werden.